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GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST L A N D E S V O R S T A N D T I R O L6010 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16 TELEFON: 0512/59777/411-418 TELEFAX: 0512/59777/420 |
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Union of Public Services
GÖD
Das sind wir.
Dafür stehen wir.
Das tun wir.
Die
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist mit etwa 230.000 Mitgliedern die
zweitstärkste Gewerkschaft der 14 Fachgewerkschaften des ÖGB. Wir
sind überparteilich. Alle, die sich zu den Grundsätzen der Demokratie
und der Solidarität, somit zu den Statuten des ÖGB bekennen, haben in
der GÖD ihre Heimat.
Die GÖD ist ein Abbild der
beruflichen Welt
In den 27 Bundessektionen sind alle Berufsgruppen vereinigt: Allgemeiner
Verwaltungsdienst, Handwerker, Lehrer, Exekutive, Ärzte und
Krankenpflegepersonal, Richter, Universitäts- und Hochschullehrer sowie
Militärpersonen - sie alle haben in der GÖD ihre starke
Interessensvertretung.
Aktive Reformkraft
Eine möglichst effiziente Vertretung der Interessen aller Mitglieder
ist das Ziel der Gewerkschaft. Darüber hinaus sieht die GÖD auch eine
zusätzliche Verantwortung für das Staatsganze. Als aktive Reformkraft
ist sie nicht nur eine Interessensvertretung ?auf der
Höhe der Zeit?, sondern auch Motor für notwendige Reformen.
Der rasante technologische Wandel und die ständige Aufgabenvermehrung
erfordern eine permanente Anpassung an die neuen Anforderungen. In vielen
Bereichen konnten weltweit beispielgebende moderne Strukturen geschaffen
werden. Der öffentliche Dienst hat dabei in innovativer Weise entscheidend
mitgewirkt. Die Aufgaben haben sich gewandelt: Neben den nach wie vor
bestehenden staatstragenden Aufgaben (Rechts- und Sozialstaat, Sicherheit,
Ausbildung, Umweltschutz, usw.) nehmen die Dienstleistungen für den
Bürger immer mehr zu.
Für einen selbstbewußten öffentlichen
Dienst gilt das Motto:
Gemeinsam
Österreich
Dienen
Berufsbeamtentum liegt im Staatsinteresse
Die GÖD vertritt die Beamten und vertraglich Bediensteten mit gleichem
Einsatz und Nachdruck. Es gibt eine zunehmende Zahl von
Kollektivvertragsbediensteten, die wir vertreten. Zur Gewährleistung
einer kontinuierlichen rechtsstaatlichen Vollziehung sind rechtlich
entsprechend abgesicherte, bestens ausgebildete öffentlich Bedienstete unerläßlich. Ein moderner, effizienter,
gesetzestreuer öffentlicher Dienst schafft Vertrauen der Bürger in ?ihren Staat? und ist ein wichtiger Standortvorteil
für die Wirtschaft.
Die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten auf
betrieblicher Ebene wurde vom Gesetzgeber den Personalvertretern
übertragen. Die über die Dienststelle hinausgehende
"überbetriebliche" Interessensvertretung wird durch die
Gewerkschaft wahrgenommen. Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht,
Dienstrecht, Zulagen usw. gehören hierher. Die wesentlichen Fragen des
Dienst-, Besoldungs-, Pensionsrechtes werden daher von der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst mit der Regierung und Verwaltung verhandelt und einer
Lösung zugeführt.
Die Berechnung für den gewerkschaftlichen Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus dem Bruttobezug abzüglich Kinderzulage. Die Beitragshöhe beträgt 1 % dieses Bezuges, wobei als Höchstbeitrag ab 1.Jänner 2004 für Aktive 19,43 € für Pensionisten 8,5 € festgelegt wurden.
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Verminderte Mitgliedsbeiträge zahlen: |
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Lehrlinge, Verwaltungsassistenten |
1,1 € |
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Studenten, Arbeitslose, Koll. im a. o. Karenzurlaub, Krankenstand ohne Bezüge |
1,8 € |
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Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen |
1,8 € |
Für Zeiten der Schutzfrist des Mutterschafts-Karenzurlaubes und des Präsenzdienstes sind keine Beiträge zu leisten. Die Rechte aus der Mitgliedschaft bleiben während dieser Zeiträume aufrecht.
Für die Inanspruchnahme gewerkschaftlicher Leistungen (Rechtsschutz, Unterstützungen, Solidaritätsversicherung, Bildungsförderungsbeiträge usw.) ist die Einhaltung der Beitragswahrheit Voraussetzung.
Der Gewerkschaftsbeitrag vermindert die Lohnsteuer. Das bewirkt, dass der Nettobeitrag mit einem spürbar geringeren Betrag zu Buche schlägt. Die Steuerbegünstigung wird beim Einbehalt durch den Dienstgeber automatisch berücksichtigt. Es ist kein Antrag notwendig!
AUFGABEN
Die GÖD ist
die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der
Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, der Fonds,
Stiftungen, Anstalten und der ausgegliederten Betriebe, die entweder von
Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren
wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Sie
ist weiters zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen,
sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren;
darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden
Schüler und Studenten.
Zweck der Gewerkschaft ist die Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gewährt ihren Mitgliedern in mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Fällen Rechtsschutz nach den Regelungen des Rechtsschutzregulativs
Im Rahmen der Unterstützungsordnung des ÖGB können finanzielle Unterstützungen an Not leidende Gewerkschaftsmitglieder gewährt werden.
Weitere Serviceleistungen werden durch Information, Beratung, Schulung, Förderungen kultureller Aktivitäten und Familienunterstützungen geboten.
UNENTGELTLICHER RECHTSCHUTZ
FÜR AKTIVE Mitglieder
In Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis oder mit der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion oder der eines Personalvertreters in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Er erstreckt sich auf
Ø Ø Rechtsberatung
Ø Ø Durchführung von Interventionen
Ø Ø Vertretung vor Gerichten, Ämtern und Behörden
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz wird bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaftsmitgliedern nicht gewährt. Ansuchen erfolgen mittels Formblatt, welches beim zuständigen Betriebsausschuss erhältlich ist.
Voraussetzung: mindestens 6 Monatsvollbeiträge.
KOMMEN AUCH SIE ZU UNS!
DENN: GEMEINSAM SIND WIR
STÄRKER!
GÖD-Mitglieder erhalten unter den
Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen
Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder
Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw.
betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der
Personalvertretung ist gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang
stehen.
In folgenden Angelegenheiten
beraten und vertreten die Juristen/innen der
GÖD-Rechtsabteilung:
-Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
- Vertretung in Dienstrechtsverfahren
- Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren
(z.B. bei Kündigungen,
Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen
des Dienstgebers nach dem
Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz).
- Vertretung in Sozialgerichtsverfahren,
(z.B. wg. Leistungen aus der
Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts-
bzw.
Berufsunfähigkeitspensionen,
Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz)
Spezielle Mobbing-Beratung
wird angeboten.
In folgenden Verfahren Beistellung
eines Rechtsanwaltes durch die GÖD:
- Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz
- Verteidigung in Strafverfahren
- Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines
Kollegenverteidigers)
- Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder
Verfassungsgerichtshof
Ob im bisherigen oder im neuen Design: Ihre GÖD-Mitgliedskarte
ist bares Geld wert

Gewerkschaftsmitglieder haben es gut.
Sie
können mit Ihrer GÖD-Mitgliedskarte alle
Vorteile des ÖGB in Anspruch nehmen. Die Top-Angebote finden Sie im Internet.
Damit Sie die Vorteile
Ihrer GÖD-Mitgliedskarte auch sinnvoll nutzen
können, beachten Sie bitte die große Auswahl an Top-Angeboten, die
Sie in ihrer gesamten Aufstellung im Internet finden (Adresse siehe
Servicekasten). Auch wenn Sie nur einen kleinen Teil dieser
Vergünstigungen in Anspruch nehmen, ist es Ihnen leicht möglich, mehr
als EURO 80,-- zu sparen. Diese Serviceleistungen werden ständig
aktualisiert, und Sie können deshalb darauf vertrauen, dass das Angebot
fortlaufend erweitert wird.
Es gilt Ihre GÖD-Mitgliedskarte!
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Sollten Sie in Geschäften einen Aufkleber mit diesem Logo entdecken, so
wissen Sie, dass Sie hier als GÖD-Mitglied
besondere Konditionen erhalten. Es freut uns, mit diesem erweiterten Service
noch mehr für unsere Mitglieder anbieten und ihnen beim Sparen helfen zu
können. Natürlich bleiben auch alle bisherigen gewerkschaftlichen
Leistungen mit Ihrem ständigen Begleiter, der GÖD-Mitgliedskarte,
aufrecht.
„Leistungen
aus der Soli-Versicherung
·
Spitalgeld-Versicherung für alle
Mitglieder:
Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes, sofern er min. 4 Tage dauert, ab dem ersten
Tag € 4,-- für. max. 77
Tage € 308,--.
·
Invaliditäts-Versicherung:
Im Falle einer freizeitunfallbedingten
Invalidität eines nicht im
Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei
Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer
Mitgliedschaftsdauer von
mind. 3 bis 10
Jahren € 3200,--
über 10 bis
25 Jahren € 4800,--
über 25
Jahren € 6400,--
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Todesfallversicherung bei
Freizeitunfällen für aktive Mitglieder NEU :
Sollte ein aktives
Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so
leistet die Versicherung bei einer Mitgliedschaftsdauer von
mind. 3 bis 10
Jahren € 800,--
über 10 bis
25 Jahren € 1000,--
über 25
Jahren € 1200,--
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Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:
Bei Ableben
eines aktiven oder für ein nach dem 1.1.1972 in den Ruhestand getretenes
Mitglied erhält die natürliche Person, die die Begräbniskosten
getragen hat, folgenden Kostenbeitrag gestaffelt nach der Mitgliedsdauer von
mind. 3 bis 10
Jahren € 150,--
über 10 bis
20 Jahren € 160,--
über 20 bis
30 Jahren € 170,--
über 30
Jahren € 180,--
Für
Mitglieder, die vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, übernimmt die GÖD die Leistung, da die
Versicherung nichts bezahlt.
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Ablebensrisiko-Versicherung bei
Freizeitunfalltod:
nur für Mitglieder der GÖD, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden haben, bei Unfalltod
bei einer Mitgliedschaftsdauer von
mind. 3 bis 10
Jahren € 875,--
über 10 bis
25 Jahren € 1310,--
über 25
Jahren € 1745,--
Für weitere Informationen siehe ÖGB-Homepage www.oegb.at
Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit unterstreichen
es: Eine starke Gewerkschaft ist notwendiger denn je!