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VORSITZENDE DER BEZIRKSGRUPPEN

 

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST

L A N D E S V O R S T A N D   T I R O L

6010 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16

TELEFON: 0512/59777/411-418                                                                  TELEFAX: 0512/59777/420

 

 

 

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Union of Public Services

GÖD
Das sind wir.
Dafür stehen wir.
Das tun wir.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist mit etwa 230.000 Mitgliedern die zweitstärkste Gewerkschaft der 14 Fachgewerkschaften des ÖGB. Wir sind überparteilich. Alle, die sich zu den Grundsätzen der Demokratie und der Solidarität, somit zu den Statuten des ÖGB bekennen, haben in der GÖD ihre Heimat. 

Die GÖD ist ein Abbild der beruflichen Welt 

In den 27 Bundessektionen sind alle Berufsgruppen vereinigt: Allgemeiner Verwaltungsdienst, Handwerker, Lehrer, Exekutive, Ärzte und Krankenpflegepersonal, Richter, Universitäts- und Hochschullehrer sowie Militärpersonen - sie alle haben in der GÖD ihre starke Interessensvertretung.

Aktive Reformkraft

Eine möglichst effiziente Vertretung der Interessen aller Mitglieder ist das Ziel der Gewerkschaft. Darüber hinaus sieht die GÖD auch eine zusätzliche Verantwortung für das Staatsganze. Als aktive Reformkraft ist sie nicht nur eine Interessensvertretung ?auf der Höhe der Zeit?, sondern auch Motor für notwendige Reformen. 
Der rasante technologische Wandel und die ständige Aufgabenvermehrung  erfordern eine permanente Anpassung an die neuen Anforderungen. In vielen Bereichen konnten weltweit beispielgebende moderne Strukturen geschaffen werden. Der öffentliche Dienst hat dabei in innovativer Weise entscheidend mitgewirkt.  Die Aufgaben haben sich gewandelt: Neben den nach wie vor bestehenden staatstragenden Aufgaben (Rechts- und Sozialstaat, Sicherheit, Ausbildung, Umweltschutz, usw.) nehmen die Dienstleistungen für den Bürger immer mehr zu. 
Für einen selbstbewußten öffentlichen Dienst gilt das Motto: 

Gemeinsam  
Österreich 
Dienen 

Berufsbeamtentum liegt im Staatsinteresse 

Die GÖD vertritt die Beamten und vertraglich Bediensteten mit gleichem Einsatz und Nachdruck. Es gibt eine zunehmende Zahl von Kollektivvertragsbediensteten, die wir vertreten.  Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen rechtsstaatlichen Vollziehung sind rechtlich entsprechend abgesicherte, bestens ausgebildete öffentlich Bedienstete unerläßlich. Ein moderner, effizienter, gesetzestreuer öffentlicher Dienst schafft Vertrauen der Bürger in ?ihren Staat? und ist ein wichtiger Standortvorteil für die Wirtschaft. 

 

Nichts ist selbstverständlich!

  
Die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten auf betrieblicher Ebene wurde vom Gesetzgeber den Personalvertretern übertragen. Die über die Dienststelle hinausgehende "überbetriebliche" Interessensvertretung wird durch die Gewerkschaft wahrgenommen. Probleme auf dem Gehaltssektor, Pensionsrecht, Dienstrecht, Zulagen usw. gehören hierher. Die wesentlichen Fragen des Dienst-, Besoldungs-, Pensionsrechtes werden daher von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit der Regierung und Verwaltung verhandelt und einer Lösung zugeführt.

 

MITGLIEDSBEITRÄGE

  

Die Berechnung für den gewerkschaftlichen Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus dem Bruttobezug abzüglich Kinderzulage. Die Beitragshöhe beträgt 1 % dieses Bezuges, wobei als Höchstbeitrag ab 1.Jänner 2004 für Aktive 19,43 € für Pensionisten 8,5 € festgelegt wurden.

 

Verminderte Mitgliedsbeiträge zahlen:

 

 

 

Lehrlinge, Verwaltungsassistenten

1,1 €

Studenten, Arbeitslose, Koll. im a. o. Karenzurlaub, Krankenstand ohne Bezüge

1,8 €

Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen

1,8 €

 

Für Zeiten der Schutzfrist des Mutterschafts-Karenzurlaubes und des Präsenzdienstes sind keine Beiträge zu leisten. Die Rechte aus der Mitgliedschaft bleiben während dieser Zeiträume aufrecht.

 

Für die Inanspruchnahme gewerkschaftlicher Leistungen (Rechtsschutz, Unterstützungen, Solidaritätsversicherung, Bildungsförderungsbeiträge usw.) ist die Einhaltung der Beitragswahrheit Voraussetzung.

 

Der Gewerkschaftsbeitrag vermindert die Lohnsteuer. Das bewirkt, dass der Nettobeitrag mit einem spürbar geringeren Betrag zu Buche schlägt. Die Steuerbegünstigung wird beim Einbehalt durch den Dienstgeber automatisch berücksichtigt. Es ist kein Antrag notwendig!

 

 

AUFGABEN

 

Die GÖD ist die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlichen Körperschaften, der Fonds, Stiftungen, Anstalten und der ausgegliederten Betriebe, die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichem Einfluss stehen, sowie der Zeitsoldaten des Bundesheeres. Sie ist weiters zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler und Studenten.

 

Zweck der Gewerkschaft ist die Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder.

 

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gewährt ihren Mitgliedern in mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Fällen Rechtsschutz nach den Regelungen des Rechtsschutzregulativs

 

Im Rahmen der Unterstützungsordnung des ÖGB können finanzielle Unterstützungen an Not leidende Gewerkschaftsmitglieder gewährt werden.

 

Weitere Serviceleistungen werden durch Information, Beratung, Schulung, Förderungen kultureller Aktivitäten und Familienunterstützungen geboten.

 

 

UNENTGELTLICHER RECHTSCHUTZ FÜR AKTIVE Mitglieder

 

In Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis oder mit der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion oder der eines Personalvertreters in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Er erstreckt sich auf

Ø       Ø      Rechtsberatung

Ø       Ø      Durchführung von Interventionen

Ø       Ø      Vertretung vor Gerichten, Ämtern und Behörden

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz wird bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaftsmitgliedern nicht gewährt. Ansuchen erfolgen mittels Formblatt, welches beim zuständigen Betriebsausschuss erhältlich ist.

Voraussetzung: mindestens 6 Monatsvollbeiträge.

  


KOMMEN AUCH SIE ZU UNS!
DENN: GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER!

 

GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen.


In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten die Juristen/innen der
GÖD-Rechtsabteilung:

-Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
- Vertretung in Dienstrechtsverfahren
- Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren
  (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen
  des Dienstgebers nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
).
- Vertretung in Sozialgerichtsverfahren,
  (z.B. wg. Leistungen aus der Unfallversicherung, bei ASVG-Versicherten Invaliditäts- bzw.
  Berufsunfähigkeitspensionen, Ansprüche aus Bundespflegegeldgesetz
)

Spezielle Mobbing-Beratung wird angeboten.


In folgenden Verfahren Beistellung eines Rechtsanwaltes durch die GÖD:

- Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz
- Verteidigung in Strafverfahren
- Verteidigung in Disziplinarverfahren (ev. auch Beistellung eines Kollegenverteidigers)
- Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof

 

Ob im bisherigen oder im neuen Design: Ihre GÖD-Mitgliedskarte ist bares Geld wert

GÖD Card

Gewerkschaftsmitglieder haben es gut.

Sie können mit Ihrer GÖD-Mitgliedskarte alle Vorteile des ÖGB in Anspruch nehmen. Die Top-Angebote finden Sie im Internet.

Damit Sie die Vorteile Ihrer GÖD-Mitgliedskarte auch sinnvoll nutzen können, beachten Sie bitte die große Auswahl an Top-Angeboten, die Sie in ihrer gesamten Aufstellung im Internet finden (Adresse siehe Servicekasten). Auch wenn Sie nur einen kleinen Teil dieser Vergünstigungen in Anspruch nehmen, ist es Ihnen leicht möglich, mehr als EURO 80,-- zu sparen. Diese Serviceleistungen werden ständig aktualisiert, und Sie können deshalb darauf vertrauen, dass das Angebot fortlaufend erweitert wird.

Es gilt Ihre GÖD-Mitgliedskarte!

ÖGB Card

Sollten Sie in Geschäften einen Aufkleber mit diesem Logo entdecken, so wissen Sie, dass Sie hier als GÖD-Mitglied besondere Konditionen erhalten. Es freut uns, mit diesem erweiterten Service noch mehr für unsere Mitglieder anbieten und ihnen beim Sparen helfen zu können. Natürlich bleiben auch alle bisherigen gewerkschaftlichen Leistungen mit Ihrem ständigen Begleiter, der GÖD-Mitgliedskarte, aufrecht.

 

 

 

 

„Leistungen aus der  Soli-Versicherung

 

·         Spitalgeld-Versicherung für alle Mitglieder:

 Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes, sofern er min. 4 Tage dauert, ab dem ersten Tag € 4,-- für. max. 77 Tage € 308,--.

 

·         Invaliditäts-Versicherung:

Im Falle einer freizeitunfallbedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von

mind. 3 bis 10 Jahren                                                              € 3200,--

über 10 bis 25 Jahren                                                            € 4800,--

über 25 Jahren                                                                      € 6400,--

 

·         Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder   NEU  :

Sollte ein aktives Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so leistet die Versicherung bei einer Mitgliedschaftsdauer von

mind. 3 bis 10 Jahren                                                              € 800,--

über 10 bis 25 Jahren                                                            € 1000,--

über 25 Jahren                                                                      € 1200,--

 

·         Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:

Bei Ableben eines aktiven oder für ein nach dem 1.1.1972 in den Ruhestand getretenes Mitglied erhält die natürliche Person, die die Begräbniskosten getragen hat, folgenden Kostenbeitrag gestaffelt nach der Mitgliedsdauer von

mind. 3 bis 10 Jahren                                                              € 150,--

über 10 bis 20 Jahren                                                            € 160,--

über 20 bis 30 Jahren                                                            € 170,--

über 30 Jahren                                                                      € 180,--

Für Mitglieder, die vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, übernimmt die GÖD die Leistung, da die Versicherung nichts bezahlt.

 

·         Ablebensrisiko-Versicherung bei Freizeitunfalltod:

nur für Mitglieder der GÖD, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden haben, bei Unfalltod bei einer Mitgliedschaftsdauer von

mind. 3 bis 10 Jahren                                                              € 875,--

über 10 bis 25 Jahren                                                            € 1310,--

über 25 Jahren                                                                      € 1745,--

 

 

Für weitere Informationen siehe ÖGB-Homepage www.oegb.at

Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit unterstreichen es: Eine starke Gewerkschaft ist notwendiger denn je!