Abfertigung alt

Abfertigung neu

            Auswahl der Abfertigungskasse (Mitarbeitervorsorge-Kasse)

            Höhe der Abfertigung

            So können sie über ihre Abfertigung verfügen

            Beachten Sie beim Wahlrecht:

 

 

 

 

 

 

 

Abfertigung (Alt)

 

 

 

Abfertigung alt gilt für alle Dienstnehmer im Bezirkskrankenhaus Reutte, die ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. 1. 2003 begonnen haben.

Nähere Einzelheiten sind im Landes-Vetragsbedienstetengesetz unter § 76 nachzulesen.

 

 

Die Abfertigung gebührt nach

      

3 Dienstjahren                        das      ZWEI             fache

5 Dienstjahren                        das      DREI              fache

10 Dienstjahren          das      VIER              fache

15 Dienstjahren          das      SECHS          fache

20 Dienstjahren          das      NEUN                        fache

25 Dienstjahren          das      ZWÖLF         fache

des im letzten Monat gebührenden Monatsentgeltes und der Kinderzulage

 

 

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ABFERTIGUNG NEU

 

 

Die Abfertigung Neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab 1. 1. 2003 begonnen wurden. Mit diesem Modell haben nun alle ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Abfertigung, auch bei Selbstkündigung. Und sie können selbst entscheiden, was sie mit ihrem Geld machen wollen. Die Beitragshöhe ist gesetzlich fixiert.

Das neue System lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen ( Mitarbeitervorsorge-Kasse)

aus.

Die Beitragspflicht  des Dienstgebers beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Der erste Monat bleibt allerdings beitragsfrei, so dass der Dienstgeber mit der Beitragszahlung ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses beginnen muss. Hat ein Arbeitsverhältnis zum selben Dienstgeber innerhalb der letzten 12 Monate geendet, gilt die Beitragspflicht ab dem ersten Tag.

Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses muss der Dienstgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgeltes ( auch vom 13. und 14 Gehalt) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen. Die Krankenkasse prüft diesen Betrag und leitet ihn an die Abfertigungskasse weiter.

 

Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:

            < Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst (Dienstgeber)

            < Mutterschutz und Krankenstand (Dienstgeber)

            < Zeit des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (FLAF)

            < Bildungskarenz, Sterbebegleitung (FLAF)

 

Bemessungsgrundlage und Abfertigungsbeitrag müssen auf dem Lohnzettel aufscheinen. Das

Gibt die Möglichkeit die Höhe des Beitrages zu kontrollieren.

 

Auswahl der Abfertigungskasse (Mitarbeitervorsorge-Kasse)

 

Erheben die Arbeitnehmer nach bekannt werden der Abfertigungskasse keinen Einspruch, so kann der Dienstgeber dieser Kasse beitreten.

Ist der Dienstgeber einer Kasse beigetreten, wird für alle Arbeitnehmer dieses Betriebes in diese Kasse einbezahlt.

Die Abfertigungskasse führt für jeden Arbeitsnehmer ein eigenes Konto. Über den Stand des Kontos muss die Kasse jährlich schriftlich informieren.

 

 

 

 

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Höhe der Abfertigung

Gesetzlich garantiert ist jedenfalls die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge.

Die Höhe hängt jedoch wesentlich davon ab, wie viel Zinsen die Veranlagung der Beiträge einbringt.

Verringert wird der Abfertigungsanspruch durch die Verwaltungskosten, die zwischen 1 und 3,5 Prozent der Beiträge ausmachen dürfen.

 

 

 

 

So können Sie über Ihre Abfertigung verfügen

 

Ein Anspruch auf Abfertigung besteht grundsätzlich bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht nach drei Einzahlungsjahren bei Arbeitgeberkündigung, unverschuldeter Entlassung, berechtigtem Austritt, einvernehmlicher Auflösung, Zeitablauf, Mutterschaftsaustritt sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung.

 

Wenn Sie diesen Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung erfüllen, haben Sie das Wahlrecht:

            < Auszahlung der Abfertigung

            < Weiterveranlagung in der bisherigen Abfertigungskasse

< Übertragung des Abfertigungsbetrages in die Abfertigungskasse des neuen

               Arbeitsgebers

            < Überweisung in eine Zusatzpensionsversicherung

            < Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen

            < Übertragung in die bestehende Pensionskasse des Arbeitsnehmers

 

Beachten Sie beim Wahlrecht:

Ihr Wahlrecht müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich ausüben.

Geschieht dies nicht, wird das Geld in der Abfertigungskasse weiter veranlagt.

 

Achtung:

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Sie muss vom Arbeitsnehmer geltend gemacht werden. Zwei Monate danach hat die Auszahlung zu erfolgen.

 

Bei Pensionierung können Sie zwischen der Auszahlung der Abfertigung, einer Rentenversicherung, der Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteilen oder in einer Pensionskasse wählen. Bei Auszahlung ist die Abfertigung wie bisher mit 6% zu versteuern, erfolgt eine Rentenzahlung, ist diese steuerfrei (gilt ab 2006).

 

Bei Pensionierung müssen Sie von Ihrem Wahlrecht innerhalb von zwei Monaten Gebrauch machen, anderenfalls wird die Abfertigung ausbezahlt.

 

Bei Selbstkündigung besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung. Die Abfertigung verbleibt in der Abfertigungskasse (es besteht kein Wahlrecht).

 

Übertritt in die neue Regelung:

Im öffentlichen Dienst hat die Tiroler Landesregierung ihren Bediensteten, die vor dem 1. 1. 2003 in ein Arbeitsverhältnis traten, einen Übertritt - wie in der Privatwirtschaft -  in das neue Abfertigungsmodell nicht gestattet.

 

 

                                                                                                                     

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