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Gehaltsschema
und
Pflegepersonal,
Hebammen, Lehrpersonal
Pflegehelfer,
Sanitätshilfsdienst
Schüler,
Praktikanten, Lehrlinge
Änderung
im Juni 2007
BETRIEBSVEREINBARUNG
über
ein neues
GEHALTSSCHEMA
- ZULAGENKATALOG
1. Zwischen
dem Gemeindeverband a. ö. Bezirkskrankenhaus Reutte und dem Betriebsrat wird
durch eine Betriebsvereinbarung ein neues „R-Gehaltsschema“ und ein
neuer Zulagenkatalog abgeschlossen.
In
diesem R-Schema sind folgende Zulagen eingebaut:
·
Verwaltungsdienstzulage,
·
Personalzulage,
·
Pflegedienstzulage,
·
Basis-Infektionszulage,
·
Rest-Erschwerniszulage,
·
Funktionszulage in den Entlohnungsgruppen R/2c,
R/3b und R/3c
·
Handwerkerzulage in den Entlohnungsgruppen R/6a,
R/7b und R/7c.
Außerdem
sind die außerordentlichen Vorrückungen bereits eingebaut.
2. Diese
Betriebsvereinbarung gilt für alle Bediensteten, die in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis - ausgenommen Bedienstete mit
Sonderverträgen und Sonderregelungen - zum Gemeindeverband a. ö.
Bezirkskrankenhaus Reutte stehen. Für die Primarärzte erlangt diese
Betriebsvereinbarung nur dann Gültigkeit, wenn der betroffene Dienstnehmer
einzelvertraglich dieser Betriebsvereinbarung und den jeweils vom
Gemeindeverband getroffenen Regelungen über die Sondergebühren bzw.
Ambulanzgebühren, zustimmt.
3. Grundlagen
dieser Betriebsvereinbarung sind das Tiroler Gemeinde-
Vertragsbedienstetengesetz 2001, in Verbindung mit dem Tiroler
Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, sowie die Beschlüsse des
Gemeindeverbandsausschusses bzw. -vorstandes.
4. Diese
Betriebsvereinbarung gilt als Teil einer zukünftigen Dienstordnung.
Reutte, 02.02.1994
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Für den
Gemeindeverband |
Für den
Betriebsrat |
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Obmann Bgm. Otto Erd e.h. |
BRV Schmid Friederike
e.h. |
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Bgm. Siegfried Singer e.h. |
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Vize-Bgm. Helmut Wiesenegg e.h. |
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